Wer ein Hörgerät trägt, darf ohne Gehörschutz nicht im Lärmbereich arbeiten. Die BHGW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) schreibt dazu: „Die Kombination von Gehörschutz und Hörgerät ist nicht zulässig, da sich beim Tragen eines normalen Hörgeräts unter dem Gehörschutz eine Gehörgefährdung nicht ausschließen lässt. Da das Hörgerät auch unter der Kapsel den Schall bis hin zu eventuell gehörschädigenden Pegeln verstärkt. Daher ist diese Kombination am Arbeitsplatz nicht erlaubt.“

Für den Betroffenen bedeutet dies aber eine erhöhte Gefährdung, da er ja nur das Hörgerät rausnehmen und den Gehörschutz aufsetzen kann. Kommunikation und vor allem Warnsignale sind dann nicht mehr oder kaum noch zu hören. 

Die Entwicklung im Bereich der Hörsysteme weiß aber auch hier eine Lösung: ICP-Hörgeräte (Insulating Communication Plastic). Sie vereinen die Funktion des Hörgerätes mit denen des Gehörschutzes. 

Wir sind zertifizierter ICP-Fachhändler und beraten Sie gerne zu der neuen Technik.